Berufsunfähigkeitsversicherung

Highlights

Flex-Option

  • Anpassungsmöglichkeiten bei bestimmten Ereignissen und zum 35. Lebensjahr.
  • Es kann die Höhe der Rente, die Versicherungsdauer und auch die Leistungsdauer verändert werden.
  • Es ist keine neue Gesundheitsprüfung mehr nötig.
  • Möglichkeit: In jungen Jahren kann eine etwas günstigere Versicherung, mit geringer Laufzeit und geringer Rente, abgeschlossen werden und somit ordentlich an Prämie gespart werden. Haben sich dann die Lebensverhältnisse geändert (z. B. Kinder, Hausbau, höherer Verdienst), kann im „höheren“ Alter auf eine erhöhte Rente und längere Laufzeit umgestiegen werden.

 

Flexible Leistungsdauer

  • auch über die Versicherungsdauer hinaus
  • für eine gewisse Anzahl an Jahren (3 – 10 Jahre)
  • bis zu einem bestimmten Alter (max. 66. Geburtstag)

Vorteile bei Leistung aus der Arbeitsunfähigkeit

  • Der Kunde kommt früher und einfacher zu seinem Geld (man muss nicht mehr warten, bis die BU-Prüfung abgeschlossen ist).
  • Es gibt auch eine Leistung, wenn der Kunde nicht berufsunfähig sein sollte. Voraussetzung: 6 Monate durchgehender Krankenstand (von einem Facharzt genehmigt).


 

Facts zur Berufsunfähigkeit

  • Knapp 30 % der Betroffenen sind jünger als 45 Jahre, 10 % sogar jünger als 35 Jahre.
  • Das Durchschnittsalter bei Neuzuerkennung der BU-Pension liegt bei 52,2 Jahren.
  • 3 % der Österreicher im erwerbsfähigen Alter erhielten im Jahr 2021 eine stattliche BU-Pension.
  • Jeder 5. wird im Laufe eines Berufslebens zumindest kurzfristig berufsunfähig.
  • Nur jeder 33ste hat in Österreich privat vorgesorgt. In Deutschland jeder Vierte.
  • Die durchschnittliche BU-Pension (2021) beträgt EUR 1.230,–. 
  • Die durchschnittliche gesetzliche BU-Rente liegt bei circa 50 – 60 % des aktuellen Einkommens.
  • Psychische Erkrankungen sind neben Krankheiten des Bewegungsapparates die häufigste Ursache für BU.

Vorteile einer privaten BU

  • Auch nicht berufstätige Menschen können sich versichern lassen:
    Bei ihnen können auch Mehrkosten (Betreuung von Kindern, Haushaltstätigkeiten, Betreuung von Angehörigen) entstehen.
  • Sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen BU-Leistung:
    Nur 50 – 60 % des Letzteinkommens ist in vielen Fällen existenzbedrohend.
  • Es gibt keine Wartezeiten:
    Es muss also keine gewisse Anzahl an Versicherungsmonaten bestehen.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit:
    Kein Verweis in andere Berufe bei Berufsunfähigkeit.
  • Keine Meldepflicht oder Prämienanpassung bei Berufswechsel.

Personenkreis mit besonderem Bedarf

  • Unter 32-Jährige mit wenigen Versicherungsmonaten
    (z. B. Studenten, die während des Studiums nicht offiziell gearbeitet haben):
    Ab dem 28. Lebensjahr benötigt man bei Eintritt des Versicherungsfalles 60 Versicherungsmonate, um eine gesetzliche BU-Pension zu bekommen.
  • Besserverdiener: Um den Einkommensverlust durch die BU etwas abzufedern.
  • Teilzeitbeschäftigte: Ergänzung der geringen staatlichen BU-Pension.
  • Hausfrauen/-männer: Es besteht kein gesetzlicher Schutz bei einer Berufsunfähigkeit.
  • Risikoberufsgruppen: Diese haben auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit eine höhere BU-Wahrscheinlichkeit (z. B. Lehrer oder Handwerker).
  • Selbständige: Es liegt kein Berufsschutz bis zum 50. Lebensjahr vor. Das heißt, sie können auf alle Berufe am Arbeitsmarkt verwiesen werden.

Nachteile der gesetzlichen Absicherung bei Berufsunfähigkeit

Wartezeiten

  • Personen unter 50 Jahren brauchen 60 Versicherungsmonate innerhalb der letzten 120 Monate.
  • Personen unter 27 Jahren benötigen mindestens 6 Versicherungsmonate.


Zuerkennung

  • Für nicht berufstätige Menschen (Hausfrauen, Studenten …) gibt es keine gesetzliche BU-Leistung.
  • Bei einer vorübergehenden Berufsunfähigkeit gibt es keine BU-Leistung mehr, sondern eine Reha- oder Umschulungsgeld.
     

Höhe

  • Die durchschnittliche gesetzliche BU-Rente liegt bei circa 50 – 60 % des letzten Einkommens.
  • Das Rehageld beträgt 60 % des Letztbezuges (12 x/Jahr).
  • Umschulungsgeld: Arbeitslosengeld zuzüglich 22 % Aufschlag. 

 

Selbständige

  • Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (wie ungelernte Arbeiter).
  • Erst ab dem 50. Lebensjahr gibt es einen Berufsschutz.

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