Leitfaden zur Schadenabwicklung

Schadenmeldung

Aufnahme der Schadenmeldung: Erstellen Sie die Schadenmeldung aus der Polizze im Partnerportal (IBO). Es werden genau die Informationen abgefragt, die für die jeweilige Sparte notwendig sind.

  • Für jede betroffene Sparte muss eine eigene Schadenmeldung erstellt werden. Wenn die Sparte in der selben Polizze versichert ist, verwenden Sie dazu im Schadenmeldesystem die Funktion Meldung kopieren.
    Ändern Sie nach dem Kopieren der Meldung die betroffene Sparte und kontrollieren Sie die Meldung vor dem Versenden.

  • Schadenhergang und -umfang müssen möglichst genau und ausführlich geschildert werden.

  • Soweit möglich soll der Schaden mittels digitaler Fotos dokumentiert werden. Nutzen Sie dazu die Upload-Funktion in der elektronischen Schadenmeldung. Sofern Sie die Fotos per Mail weiterleiten, ersuchen wir Sie, die Fotos als Anhang zu senden (nicht als Bild im Mail).
  • Kontrollieren Sie die Kontaktdaten des Versicherungsnehmers, damit wir bei Rückfragen rasch mit dem Kunden Kontakt aufnehmen können.

  • Führen Sie bei der Bankverbindung den Zahlungsempfänger und dessen IBAN an. Sollte nach der Rechnungslegung an jemand anderen ausbezahlt werden, kann dies bei Nachreichung der Rechnung noch geändert werden.

 

Weiterleitung der Schadenmeldung:

  • Reichen Sie die elektronisch erfasste Schadenmeldung mittels dem Button "Weiterleiten" an die Oberösterreichische weiter.
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Korrespondenz / Telefonate

Ausgehende Korrespondenz:

  • Korrespondenz (Briefe, Mails) erfolgt an den bevollmächtigten Makler.
  • Fehlende Schadenmeldungen werden üblicherweise per E-Mail angefordert.
  • Unklarheiten/Ergänzungen zur Schadenmeldung werden in der Regel über den Makler geklärt.
  • Deckungszusagen und Ablehnungen erfolgen ausnahmslos durch die Mitarbeiter der Oberösterreichischen.
  • Entschädigungsabzüge werden in der Regel mit dem Makler direkt geklärt.

Eingehende Korrespondenz:

  • Bitte bei allen Unterlagen, die eingereicht werden, immer die Schadennummer oder die Polizzennummer anführen.

Schriftstücke vom Gericht: 

  • Erhält der Versicherungsnehmer Schriftstücke vom Gericht (Strafverfügung, Ladung, Klage, bedingter Zahlungsbefehl) muss er sich unverzüglich mit dem zuständigen Schadenreferenten in Verbindung setzen und insbesondere auch das Datum der ordnungsgemäßen Zustellung an den Versicherungsnehmer angeben.

Abrechnung

  • Bitte bei Einreichung von Rechnungen immer die Schadennummer anführen.
  • Angeben, an wen (Reparaturfirma direkt, Versicherungsnehmer) die Überweisung erfolgen soll.
  • Bankverbindung (IBAN) des Zahlungsempfängers anführen (bei Abweichung von den Angaben lt. Schadenmeldung).
  • Geben sie bekannt, ob der Versicherungsnehmer bzw. Anspruchsteller vorsteuerabzugsberechtigt ist.
  • Bei gewünschten Ablösen eine Eigenleistungsaufstellung, gegliedert nach Materialkosten und Arbeitszeit, beifügen.

Besichtigungen

Die Entscheidung, ob eine Besichtigung erforderlich ist, wird grundsätzlich vom zuständigen Schadenreferenten aufgrund der Schadenhöhe und der Sachlage getroffen.

Kfz- / Kaskoschäden

Entweder Terminvereinbarung über unsere Hotline oder Besuch unserer Besichtigungsstellen (im Rahmen der Servicezeiten: keine Terminvereinbarung erforderlich). Besichtigungen können auch von den KFZ-Werkstätten angefordert werden.

Unsere Hotline für Kfz-Besichtigungsanfragen 05/7891-71242 ist wie folgt erreichbar:

  • Montag - Donnerstag 7.00 - 16.00 Uhr
  • Freitag 7.00 - 13.00 Uhr

Unsere Besichtigungsstellen

  • GD Gruberstraße: Montag - Freitag von 7.30 - 12.00 Uhr
  • KSC Braunau: Montag von 9.00 - 09.30 Uhr
  • KSC Schärding: Dienstag von 9.00 - 09.30 Uhr
  • KSC Ried: Mittwoch von 9.00 - 09.30 Uhr
  • KSC Vöcklabruck: Donnerstag von 9.00 - 09.30 Uhr

 

Bei Vorliegen einer der folgenden Gegebenheiten sollten Sie den Kunden/Anspruchsteller in unsere Besichtigungsstellen schicken:

  • bei Wunsch des Kunden/Anspruchstellers auf Reparaturkostenablöse
  • bei Vorliegen eines wirtschaftlichen Totalschadens (voraussichtliche Reparaturkosten übersteigen den Wert des Fahrzeuges), sofern das Fahrzeug noch fahrtüchtig ist
  • bei Rechtschutzschäden, aber nur nach vorheriger Rücksprache mit der Rechtschutzabteilung
  • bei Bagatellschäden
  • bei Schäden, bei welchen eine Beurteilung voraussichtlich ohne Zerlegung möglich ist

 

Bei Vorliegen einer der folgenden Gegebenheiten sollten Sie den Kunden/Anspruchsteller nicht in unsere Besichtigungsstellen schicken: 

  • wenn eine Reparatur in der Werkstätte seitens des Kunden/Anspruchstellers ohnehin geplant ist
  • bei schweren Front- und Heckschäden
  • bei Hagelschäden

  

Sach-Schäden

Grundsätzlich entscheidet der Schadenreferent aufgrund der Schadenhöhe, der Sachlage und der zur Verfügung gestellten Unterlagen, ob eine Erhebung eines Schaden vor Ort notwendig oder sinnvoll ist.

  • Erhebungstermine werden von der Oberösterreichischen direkt mit dem Kunden und dem Makler vereinbart.

Haben Sie dazu noch Fragen?

Dann nehmen wir uns gerne die Zeit für ein persönliches Gespräch. Die Telefonnummern bzw. E-Mail-Adressen unserer Maklerbetreuer bzw. -referenten finden Sie auf unserer Kontaktseite.